BER: Kläger unterliegen erneut

Oberverwaltungsgericht bestätigt Vorgehen der Flughafengesellschaft bei baulichen Erweiterungen

Der Einstieg in das Flugzeug erfolgt vom Pier Nord, an den der Prozessor über zwei Brücken angebunden ist. (© FBB)

Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2020 sieht sich die Flughafengesellschaft in ihrem Vorgehen bei zwei baulichen Erweiterungsmaßnahmen bestätigt. So hat der 6. Senat in seiner Entscheidung die Errichtung neuer Flugbetriebsflächen sowie des Terminals 2 (T2) und des Bundespolizeigebäudes am Flughafen Berlin Brandenburg erlaubt. Damit ging auch dieses Verfahren zu Gunsten der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) und der Flughafengesellschaft FBB aus. Die FBB hatte den Bau von Vorfeldflächen und Rollwegen in SXF und das Terminal 2 sowie des Bundespolizeigebäudes am BER beantragt, die LuBB genehmigte sie. Dagegen klagte der Bürgerverein Berlin Brandenburg erfolglos.

Bereits am 20. Januar 2020 hatte das OVG eine gleichgerichtete Klage von vier Umlandgemeinden als nicht zulässig abgewiesen (OVG 6 A 2.18).

„Die Flughafengesellschaft begrüßt die Urteile des OVG, weil sie Klarheit geschaffen haben. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht bestätigt, dass die LuBB die von der FBB beantragten Maßnahmen zur Erweiterung des Hauptstadtflughafens sowohl bei der Errichtung neuer Gebäude als auch neuer Flugbetriebsflächen zu Recht genehmigt hat. Das Urteil bestätigt den Ausbau der Flugbetriebsflächen und gibt uns Rechtssicherheit für das Terminal 2“, sagte Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.

FBB

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