Das Wunder von Berlin ist wahr geworden: nach jahrelanger Verzögerung wurde der BER mit den ersten Landungen von easyJet und Lufthansa in Betrieb genommen.
Der Bericht wird nicht veröffentlicht. Dabei verweist man auf das Aktiengesetz, wonach Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse eines privatrechtlichen Unternehmens der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.